Unsere Geschäftsbedingungen für Sie
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Park-Hotels in
Traben-Trarbach
1. Vertragsschluss
- Zwischen dem Gast und dem Park-Hotel kommt ein Vertrag nach
Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zustande, sofern
das/die Zimmer, oder/und sonstige Leistungen bestellt und vom
Park-Hotel schriftlich bestätigt wurden.
- Wird für eine Reservierung vom Park-Hotel eine
Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht
fristgerecht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, so ist
die Reservierungszusage gegenstandslos.
- Ist der Besteller Vollkaufmann und handelt dieser für
von ihm angemeldete Gäste/Teilnehmer, so hat er für
die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten ein zu
stehen.
- Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der
Anmeldung ab, so wird der Inhalt der
Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast
nicht unverzüglich widersprochen hat, spätestens mit
der Annahme der Leistungen.
2. An- und Abreise
- Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der
Zimmerbezug (Check-in-time) ab 15:00 Uhr des Anreisetages
möglich. Die Zimmerrückgabe (Check-out-time) muss bis
11:00 Uhr des Abreisetages erfolgen.
- Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11:00 Uhr ist dies mit
dem Empfang des Park-Hotels abzusprechen.
- Die Anreise bei reservierten Zimmern muss bis
spätestens 18:00 Uhr erfolgen. Ausgenommen hiervon ist
eine vorab angekündigte Spätanreise nach 18 Uhr.
3. Leistungen
- Der vertragliche Leistungsumfang des Hotels ergibt sich aus
den Angaben im Hausprospekt, den Internetseiten oder den
getroffenen Vereinbarungen.
- Liegt der Vereinbarung eine Halbpension des Gastes zugrunde
umfasst diese grundsätzlich Frühstück und
Abendessen, auf Wunsch auch Frühstück und
Mittagessen.
- Nimmt der Gast, gleich aus welchen Gründen, eine der
Mahlzeiten oder einzelne Leistungen des gebuchten Arrangements
nicht in Anspruch, so steht ihm weder ein Anspruch auf
Rückvergütung, auch nicht anteilig, noch auf
Minderung zu.
- Die im Prospekt oder sonstigen Listen angegebenen Preise
enthalten das Bedienungsgeld und die derzeit geltende
Mehrwertsteuer. Ändert sich während der Vertragsdauer
der geltende Mehrwertsteuersatz, ist das Park-Hotel berechtigt,
die Preise dem neuen Mehrwertsteuersatz anzupassen.
4. Zahlung
- Vorbehaltlich gesonderter Absprachen ist das Entgelt der
Reservierungen bei Abreise/ Check-out des Gastes
fällig.
- Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 3 Tagen kann das
Park-Hotel eine Zwischenrechnung erstellen.
- Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das
Park-Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung
kündigen. Die Geltendmachung weiterer Schäden,
insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt dem
Park-Hotel vorbehalten.
- Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt
er gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung
verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass das Park-Hotel
eine angemessene Weitervermietung unterlassen hat.
- Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des
Gastes ist Traben-Trarbach. Dies gilt auch, wenn dem Gast die
Zahlung kreditiert wurde.
- Zahlungen von Kreditkartenunternehmen (American Express,
Visa, Diners und Mastercard) lediglich erfüllungshalber.
Schecks oder Wechsel werden nicht entgegengenommen.
5. Stornierungen
Stornierungen einer getroffenen Reservierung sind wie folgt
möglich:
- Hotelzimmer und Arrangements: Eine Stornierung ist bis zum
2. Tag vor der Anreise kostenlos möglich. Bei
Stornierungen nach dem 2. Tag vor der Anreise oder im Falle des
Ausbleibens des Gastes/No Show, wird der Preis für die
erste Übernachtung fällig. Ausgenommen hiervon sind
Hochsaisonwochen, Feiertagswochenenden und Wochenenden oder
Zeiten, in denen Großveranstaltungen in der Region
stattfinden. In diesen Zeiten ist eine Stornierung lediglich
bis zum 30. Tage vor der Anreise kostenlos, andernfalls
berechnet das Park-Hotel 80% des Logisbedarfes für den
gebuchten Zeitraum.
- Logis und Veranstaltungen ab 10 Personen
(Gruppen-Arrangement): Eine Stornierung ist kostenlos, wenn sie
bis vier Wochen vor der Anreise bzw. Beginn der Veranstaltung
erfolgt. Erfolgt die Stornierung bis zum 20. Tag vorher, werden
20 % des Logis- bzw. Arrangementpreises, und bei einer solchen
bis zum 10. Tage 80 % desselben und bei einer solchen bis 3
Tage vor der Anreise/ Beginn der Veranstaltung 90 % des Logis-
bzw. Arrangementpreises fällig.
6. Haftung
- Der Gast oder der Veranstalter haften dem Park-Hotel ohne
Verschuldensnachweis für die von ihm oder ihren
Gästen verursachten Schäden.
- Das Park-Hotel haftet dem Gast bzw. dem Vertragspartner
für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Sachen
nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der
Mitarbeiter. Eine Haftung wird ausgeschlossen, wenn die
Leistungserbringung infolge höherer Gewalt insbesondere
Hochwasser, Streik, Aufruhr, Krieg, Feuer etc. unmöglich
wird. Das Park-Hotel bemüht sich im Falle eines
Hochwassers um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger
Leistungen.
- Das Park-Hotel haftet gegenüber dem Gast nach den
Bestimmungen der §§ 701 f BGB (bis zum 100-fachen des
Zimmerpreises, maximal 3.500,00 Euro); für Geld und
Wertsachen jedoch nicht, es sei denn, das Park-Hotel oder sein
Personal trifft ein Verschulden, oder die Wertgegenstände
bzw. das Geld wurden dem Park-Hotel gegen Erteilung einer
Quittung zur Aufbewahrung gegeben.
- Bringt der Gast ein Kfz mit, und wird dies auf dem
Hoteleigenen Parkplatz geparkt, so beschränkt sich die
Haftung nach Maßgabe der hierfür abgeschlossenen
Haftpflichtversicherungen. Dies bezieht sich auch auf die
mitgebrachten Fahrräder der Gäste, die in unserer
Garage untergestellt werden.
- Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem
Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl,
Beschädigung oder Zerstörung zu versichern. Eine
Haftung des Park-Hotels wird ausgeschlossen.
- Die Haftung des Park-Hotels wird ausdrücklich auf die
Leistungen der Hotelhaftpflichtversicherung begrenzt. Eine
darüber hinausgehende Haftung wird ausdrücklich
ausgeschlossen.
7. Kündigung
- Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu
einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht dem Park-Hotel
ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
- Hat das Park-Hotel begründeten Anlass zu der Annahme,
dass eine Veranstaltung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses
bzw. der Gäste gefährdet, sowie im Falle der
höheren Gewalt oder innerer Unruhen kann das Park-Hotel
das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos
kündigen.
8. Gutscheine
- Gutscheine sind einlösbar, sobald die entsprechende
Zahlung eingegangen ist. Der Originalgutschein ist vor
Inanspruchnahme der Leistung dem Hotel vorzulegen.
9. Sonstiges
- Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des
Park-Hotels und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht
werden. In öffentlichen Räumen, insbesondere in das
Restaurant und den Frühstückraum des Park-Hotels,
dürfen Tiere nicht mitgenommen werden.
- Weckaufträge, Auskünfte, Post und Warensendungen
erfolgen unverbindlich. Ansprüche, gleich welcher Art
hieraus, kann der Gast nicht herleiten. Fundsachen (liegen
gebliebene Sachen) werden nur auf Anfrage gegen
Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist
beträgt 6 Monate.
- Bei unentgeltlicher Beförderung des Gastes durch das
Park-Hotel ist die Haftung nach Maßgabe der
Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden
begrenzt.
- Bei Veranstaltungen ist das Mitbringen von Speisen und
Getränken grundsätzlich ausgeschlossen. Die
Dekoration der Veranstaltungsräume bedarf einer
gesonderten Vereinbarung, sofern es sich nicht lediglich um den
üblichen Tischschmuck handelt.
- Bei Anmeldung von mehreren Personen, von Gruppen, Reise-,
Seminar- und Konferenzveranstaltungen sind dem Park-Hotel bis 3
Tage vor Ankunft bzw. Veranstaltungsbeginn die Anzahl und
gegebenenfallsTeilnehmernamenslisten mitzuteilen. Politische
Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu
kennzeichnen.
- Die Überlassung von Räumen und sonstigen
Flächen erfolgt entgeltlich. Die Überlassung
derselben an Dritte ist nur mit Zustimmung durch das Park-Hotel
zulässig.
10. Allgemeines
- Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und
seiner Erfüllung, soweit gesetzlich zulässig, gilt
der Sitz des Hotels (Traben-Trarbach) als vereinbart.
- Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so
berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen
nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr
möglichst nahe kommende gültige Regelung.
Park-Hotel Traben-Trarbach
Enkircher Straße 1-3
56841 Traben-Trarbach
Fon: 06541 / 811740
Fax: 06541 / 811741
info@parkhotel-traben-trarbach.de
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